Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
URL: https://wankendorf.de/
1a. Barrierefreiheitsmerkmale der digitalen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte
Diese Website dient der Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten. Dazu gehören beispielsweise der Verkauf physischer Produkte, die Buchung von Dienstleistungen sowie das Anbieten oder Herunterladen digitaler Inhalte wie beispielsweise E-Books, Videos oder Software.
Die folgenden Funktionen sind in der Regel vorhanden und können genutzt werden:
Navigation über Menüleisten (Kopf- und Fußzeile) zur Auswahl von Produktkategorien, Informationen oder Serviceinhalten
Produktsuche und -filter zur Eingrenzung und Auswahl angebotener Artikel
Möglichkeit zur Nutzung unterstützender Technologien wie beispielsweise Tastatursteuerung, Screenreader-Kompatibilität
Diese allgemeine Beschreibung soll es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die grundlegende Funktionsweise des Angebots zu erfassen und eine informierte Entscheidung über dessen Nutzbarkeit zu treffen.
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die nachfolgenden Angaben sind freiwillig und dienen der Transparenz. Sie sollen nachvollziehbar machen, weshalb bestimmte Inhalte oder Funktionen aktuell nicht barrierefrei verfügbar sind. Die nicht barrierefreien Inhalte bestehen aus folgenden Gründen:
Diese Erklärung wurde am 13.08.2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
- Selbstbewertung
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: buergermeisterin@wankendorf.de
Telefon: +49 (0) 4326 – 99 79-0
Postadresse: Kampstraße 1 24601 Wankendorf
Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die folgende Kontaktstelle wenden:
Für nichtöffentliche Anbieter besteht derzeit keine gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle speziell zur Durchsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen. Bei Fragen oder Beschwerden zur Barrierefreiheit können Sie sich an die oben genannte Kontaktstelle wenden.